Richtlinien für die Ermittlung der Verkehrswerte (Marktwerte) von Grundstücken

Quelle: BMUD

Mit dem In-Kraft-Treten der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) vom 19. Mai 2010 (BGBl. I S. 639) am 1. Juli 2010 ergab sich das Erfordernis einer Überarbeitung der bisherigen Wertermittlungsrichtlinien (WertR 2006). Dies erfolgte schrittweise in Form von drei Einzelrichtlinien. In einem nächsten Schritt sollen diese wieder in einer überarbeiteten Wertermittlungsrichtlinie zusammengeführt werden.
Die Richtlinie zur Ermittlung des Sachwerts (Sachwertrichtlinie – SW-RL) wurde 2012, die Vergleichswertrichtlinie (VW-RL) 2014 und die Ertragswertrichtlinie (EW-RL) 2015 im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Die Richtlinien enthalten Anwendungshinweise zum jeweils geregelten Wertermittlungsverfahren und vertiefen damit die in der ImmoWertV geregelten Verfahrensgrundsätze; sie sollen dazu beitragen, eine modellkonforme Ermittlung des Sach-, Vergleichs- bzw. Ertragswerts sowie des Bodenwerts und der den jeweiligen Verfahren zugrunde liegenden Daten nach einheitlichen und marktgerechten Grundsätzen zu gewährleisten. Die drei neuen Richtlinien ersetzen die entsprechenden Regelungen und Anlagen (siehe jeweils Nummer 1 der Richtlinien) zu den einzelnen Wertermittlungsverfahren in den Wertermittlungsrichtlinien (WertR 2006). Für Bereiche, die von den neuen Richtlinien nicht erfasst werden, bleiben die WertR 2006 bis zur Veröffentlichung einer zusammengeführten und überarbeiteten Wertermittlungsrichtlinie sinngemäß anwendbar, soweit dies mit der ImmoWertV vereinbar ist.

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Stand: 04.12.2015