Gutachten für Immobilien

Definition Sachverständiger

EuroExpert, die European Organisation for Expert Associations, definiert den Begriff des Sachverständigen wie folgt: „Der Sachverständige ist eine unabhängige integre Person, die auf einem oder mehreren bestimmten Gebieten über besondere Sachkunde sowie Erfahrung verfügt. Der Sachverständige trifft aufgrund eines Auftrages allgemeingültige Aussagen über einen ihm vorgelegten oder von ihm festgehaltenen Sachverhalt. Er besitzt ebenfalls die Fähigkeit, die Beurteilung dieses Sachverhaltes in Wort und Schrift nachvollziehbar darzustellen.“

Kompetenz in unserem Hause

Dipl.-Kfm. Hans Hermann Fiedler ist öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, zuständig: IHK Mittleres Ruhrgebiet. Darüber hinaus ist er Immobiliengutachter HypZert für finanzwirtschaftliche Zwecke (Markt- und Beleihungswertermittlung) – CIS HypZert (F) -. Die HypZert GmbH ist akkreditiert durch die Deutsche Akkreditierungsstelle.

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Qualifikationen

Die Öffentliche Bestellung ist die Zuerkennung einer Qualifikation.
In der Regel sind für die fachliche Kompetenz ein Hochschulstudium und eine langjährige Berufserfahrung erforderlich.
Allerdings ist die alleinige Berufsbezeichnung „Sachverständiger“ in Deutschland nicht geschützt! Gibt sich eine Person als Sachverständiger aus, so ist die Frage nach Qualifikationsnachweisen zu stellen. Die Qualifikation kann beispielsweise durch eine öffentliche Bestellung und Vereidigung nachgewiesen werden. Auch die Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 von einer von der Deutschen Akkreditierungsstelle akkreditierten Institution ist ein Qualifikationsnachweis – neben einigen anderen. Im Falle der öffentlichen Bestellung oder der Zertifizierung nach HypZert werden die besondere Sachkunde und die persönliche Eignung des Sachverständigen überprüft. Der Nachweis der Berufserfahrung ist auch einbezogen. Der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige wurde darauf vereidigt, seine Sachverständigenaufgaben und die Gutachtenerstattungen objektiv, unabhängig, weisungsfrei, persönlich, gewissenhaft und unparteiisch auszuüben. Daraus folgt eine hohe Anerkennung seiner Gutachten und Aussagen auch vor Gericht. Die Bezeichnung „öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger“ ist nach § 132a Strafgesetzbuch geschützt.

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SachProjekt GmbH
Kermelberg 34 b
58453 Witten

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Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, zuständig: IHK Mittleres Ruhrgebiet

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Tel. +49 (0)2302 61016
Fax +49 (0)2302 1714689
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