Wohnrecht, Nießbrauch, Dienstbarkeiten

Die Wertermittlung eines mit Rechten belasteten (bebauten) Grundstückes kann in vielen Situationen hilfreich sein. Der ö.b.u.v. Sachverständige kann nicht nur den Verkehrswert der Immobilie ermitteln, sondern auch den Wert des Rechtes. Beispiel: Sie sind Eigentümer eines mit einem Wohnrecht belasteten Hauses. Der durch das Wohnrecht Begünstigte (zum Beispiel Ihr Vater) möchte nun doch ausziehen, das Haus soll verkauft werden. Sie haben vereinbart, dass Ihr Vater den Wert des Wohnrechtes ausgezahlt bekommt. Hier sollte der Gutachter den Wert des Wohnrechtes getrennt ermitteln.

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