Marktwert

Der Marktwert (= Verkehrswert) wird durch den Preis bestimmt, den ein wirtschaftlich denkender Marktteilnehmer nach Kenntnis aller wertrelevanten Umstände zu einem bestimmten Zeitpunkt bereit wäre, zu bezahlen. Dabei würde er Kenntnis aller rechtlichen und faktischen Eigenschaften, inklusive der speziellen Eigenschaften und der Lage, haben. Er würde rein wirtschaftlich denkend den Preis bestimmen, ohne persönliche Begehrlichkeiten oder außergewöhnliche Gedanken. Die Ermittlung des Marktwertes erfordert somit eine umfangreiche Recherchearbeit, die wesentlicher Teil eines Gutachtens sein muss. Nur durch Erhebung aller wertrelevanter Informationen ist der Marktwert ermittelbar. Allerdings lassen sich im Auftrag auch Bedingungen formulieren. Wenn Sie beispielsweise auf die Einholung einer Altlastenauskunft verzichten wollen, so können wir das im Auftrag vereinbaren. Es wird dann der Marktwert unter der Annahme der Altlastenfreiheit ermittelt.

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