Testament

Wenn Sie Ihr Testament anfertigen und es mehrere Erben gibt, kann es sinnvoll sein, den Wert der zu vererbenden Immobilien objektiv ermitteln zu lassen. Beispielsweise haben Sie zwei Häuser, möchten aber nicht jedes Haus zu 50 % an Ihre beiden Kinder vererben, sondern jedem eines. Dann kann der ö.b.u.v Sachverständige auf den Zeitpunkt der Besichtigung der Immobilien den Verkehrswert ermitteln. So können Ungerechtigkeiten im Vorhinein vermieden werden.

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