Erbfall

Wenn Sie als Erbe einer Immobilie vorgesehen sind oder bereits Erbe sind, kann eine Wertermittlung aus verschiedenen Gründen wichtig sein.
Das Finanzamt ermittelt zur Festsetzung der Erbschaftsteuer den Wert der Immobilie nach einem vorgegebenen Schema selbst. Dieses Schema führt nicht immer zu marktüblichen Werten. Sind Sie mit der Festsetzung des Wertes der Finanzbehörde nicht einverstanden, weil er zu einer zu hohen Erbschaftsteuer führt, so können Sie dem Bescheid des Finanzamtes widersprechen. Die Erfolgsaussichten sind sehr hoch durch Vorlage eines geeigneten Gutachtens, insbesondere erstattet durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen.
Gibt es Miterben, so stimmen die Pläne über die Zukunft der gemeinsam geerbten Immobilie nicht immer überein. Sie haben zum Beispiel gemeinsam mit Ihrem Bruder das elterliche Einfamilienhaus geerbt. Er möchte gerne mit seiner Familie dort einziehen, Sie möchten das Haus lieber verkaufen. Da Sie beide Miteigentümer geworden sind, können Sie eine Teilungsversteigerung beim Amtsgericht beantragen. Über die Kosten und das Procedere sollten Sie sich anwaltlich beraten lassen. Es gibt aber auch eine andere Lösung: Sie einigen auf einen geeigneten Sachverständigen, der den Wert der Immobilie ermittelt. Und darauf, dass Ihr Bruder Ihnen auf dieser Grundlage Ihren Anteil in Geld auszahlt.

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