ÜBER UNS

Warum ein öffentlich bestellter und vereidigter
Sachverständiger?

Wesen der öffentlichen Bestellung

Die öffentliche Bestellung ist die Zuerkennung einer Qualifikation. Der Sachverständige hat sich aus eigener Motivation in Kenntnis der Konsequenzen um diese Anerkennung beworben. Die Industrie- und Handelskammer (IHK) oder eine andere Bestellungskörperschaft überprüft den Sachverständigen in persönlicher und fachlicher Hinsicht. Eine Konsequenz ist beispielsweise, dass der öffentlich bestellte und vereidigte (ö.b.u.v.) Sachverständige Aufträge des Gerichtes, die in sein Bestellungsgebiet fallen, grundsätzlich nicht ablehnen darf. Der ö.b.u.v. Sachverständige wurde darauf vereidigt, seine Sachverständigenaufgaben und die Gutachtenerstattungen unabhängig, weisungsfrei, persönlich, gewissenhaft und unparteiisch auszuüben.

Anerkennung von Gutachten bei Auseinandersetzungen

In einem Gerichtsverfahren wird ein Privatgutachten regelmäßig als Parteigutachten bezeichnet. Dieses dient in der Regel nicht als Beweismittel. Dagegen dient das Gutachten vom Gericht bestellten Sachverständiger immer als Beweismittel. Erfahrungsgemäß erkennt das Gericht das Gutachten eines ö.b.u.v. Sachverständigen grundsätzlich an, weil dieser stets unparteiisch zu begutachten hat. Auch wenn er nur von einer Partei beauftragt wurde.

Qualifikation

Hans Hermann Fiedler, Geschäftsführer der SachProjekt GmbH, ist öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken und Mitglied des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Ennepe-Ruhr-Kreis mit der Stadt Witten. Zuständig ist die IHK mittleres Ruhrgebiet. Herr Fiedler verfügt über 23 Jahre Immobilienerfahrung. Seine Qualifikation erstreckt sich auch über die Ermittlung von Beleihungswerten für Finanzierungen. Er ist zusätzlich Immobiliengutachter HypZert für finanzwirtschaftliche Zwecke.

Unsere Schwerpunkte

Wir bewerten Immobilien aller Art

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Wohnungen (Privat)

Das Eigentum von Wohnungen ist im Wohnungseigentumsgesetz geregelt. Die Bewertung von einzelnen Wohnungen oder auch von Paketen erfordert eine große Marktkenntnis. Die Erfahrung mit dem Verkauf vergleichbarer Immobilien ist unerlässlich. Wir verfügen über mehr als zwanzig Jahre Erfahrung. Sie möchten eine Wohnung bewerten lassen? Fragen Sie uns nach den Details. Wir helfen Ihnen gerne.

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Haus (Privat)

Häuser werden aus verschiedenen Motiven heraus gekauft. Die Erfüllung des eigenen Wohntraumes, die Altersvorsorge oder zu Renditezwecken. Bei Ein- und Zweifamilienhäusern steht in der Regel der Zweck der Selbstnutzung im Vordergrund. Darunter fallen insbesondere freistehende Ein- und Zweifamilienhäuser, Reihenhäuser und Doppelhaushälften. Sie möchten ein Haus bewerten lassen? Fragen Sie uns nach den Details. Wir helfen Ihnen gerne.

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Mietshaus (Privat)

Ein Mietshaus wird in der Regel zur Renditeerzielung, sei es auch für die Altersvorsorge, gekauft. Bei einer Bewertung beeinflusst hier also insbesondere die marktübliche Miete den Wert der Immobilie. Dabei kann sich die Mieterschaft aus reinen Wohnungsmietern oder aus gewerblichen Mietern zusammensetzen. Die Wohnungen können frei oder durch öffentliche Mittel finanziert sein. Die Gewerbemieter können untergeschobene Läden oder Praxen/Büros innerhalb des Wohn- und Geschäftshauses anmieten. Sie möchten ein Mietshaus bewerten lassen? Fragen Sie uns nach den Details. Wir helfen Ihnen gerne.

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Bürohaus (Gewerbe)

Ein Bürohaus wird insbesondere zur Renditeerzielung oder zur Nutzung durch die eigene Firma erworben. Bei einer Bewertung beeinflusst hier also insbesondere die marktübliche Miete den Wert der Immobilie. Diese kann durchaus fiktiv sein, wenn der Eigennutzer keine Miete bezahlt. Sie möchten ein Bürohaus bewerten lassen? Fragen Sie uns nach den Details. Wir helfen Ihnen gerne.

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Spezialobjekte (Gewerbe)

Unter die Überschrift Spezialobjekte fallen Immobilien, bei denen durch die Immobilienart ein eingeschränktes Angebot auf eine eingeschränkte Nachfrage trifft. Bei einem Spezialobjekt kann es sich um ein Hotel, eine Freizeitanlage, eine Tankstelle, ein Einkaufszentrum, ein Parkhaus, einen Bauernhof etc. etc. handeln. Bei der Bewertung von Spezialimmobilien ist regelmäßig branchenspezifisches Wissen erforderlich. Wir haben umfassendes Wissen in mehr als zwanzig Jahren angesammelt. Sie möchten ein Spezialobjekt bewerten lassen? Fragen Sie uns nach den Details. Wir helfen Ihnen gerne.

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Restaurant (Gewerbe)

Gastronomie kann sich im eigenen Haus, als Gewerbeeinheit im Teileigentum oder als Teil eines Hotelkomplexes befinden. Die Bewertung der Immobilie hängt hier vom Betrieb und von der Drittverwendungsfähigkeit der Immobilie ab. Sie möchten eine gewerbliche Teileinheit bewerten lassen? Fragen Sie uns nach den Details. Wir helfen Ihnen gerne.

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Schloss

Ein Schloss oder eine Burg wird nicht häufig gehandelt. Hier ist keine massenhafte Auswertung von Verkaufsfällen möglich. Dennoch sind marktübliche Werte zu ermitteln. Wir haben Erfahrung auch in diesem anspruchsvollen Segment. Sie möchten ein Schloss bewerten lassen? Fragen Sie uns nach den Details. Wir helfen Ihnen gerne.

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Ladenlokal

Ein Ladenlokal kann in separatem Eigentum stehen. Geregelt ist dies im Wohnungseigentumsgesetz. Im Falle der nicht zu Wohnzwecken dienenden Räume handelt es sich um Teileigentum, sofern es Sondereigentum und nicht Gemeinschaftseigentum ist. Sie möchten eine gewerbliche Teileinheit bewerten lassen? Fragen Sie uns nach den Details. Wir helfen Ihnen gerne.

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Grundstücke

Ein unbebautes Grundstück kann unterschiedlichen Zwecken dienen. Unbebaute Grundstücke können Brachland/Ödland sein. Ein unbebautes Grundstück kann land- oder forstwirtschaftlich genutzt werden. Es kann als Garten- oder Freizeitland angelegt sein. Es kann aber auch vorgesehen sein zur Bebauung. Letztendlich können Grundstücke – auch bebaute – für Infrastrukturzwecke herangezogen werden. Sie möchten ein Grundstück bewerten lassen? Fragen Sie uns nach den Details. Wir helfen Ihnen gerne.

Kontakt

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!

Adresse

SachProjekt GmbH
Kermelberg 34 b
58453 Witten

Info

Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, zuständig: IHK Mittleres Ruhrgebiet

Kontakt

Tel. +49 (0)2302 61016
Fax +49 (0)2302 1714689
info[at]fiedler-immobiliengutachter.de

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